Mitgliedschaft

Mitgliederkategorie   Jahresbeitrag
A-Mitglied Mitglied mit Vollbeitrag 66,- €
B-Mitglied Mitglied mit ermäßigtem Beitrag
(Ehe- bzw. Lebenspartner mit gleicher Anschrift und gleicher Bankverbindung,
Senioren ab 71. Lebensjahr)
42,- €
C-Mitglied Gastmitglied
(bei Vollmitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV)
12,- €
D-Mitglied Junioren mit ermäßigtem Beitrag
(19 bis 25 Jahre)
34,- €
K/J-Mitglied Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre als Einzelmitglied
(beitragsfrei im Familienbeitrag, Eltern in Sektion ASD)
20,- €

Neuaufnahme

Interessierte und engagierte Neumitglieder sind herzlich willkommen!

Interessenten für eine Mitgliedschaft können gerne bereits vor der Abgabe eines Aufnahmeantrages zum “Schnuppern” und zum Knüpfen erster Kontakte an einer Sektionsveranstaltung (z.B. Sektionsklettertag, Ausgleichstraining, Kurse* und Exkursionen, Sektionsversammlung) teilnehmen.
* Kurse in Hochgebirgen erfordern DAV-Mitgliedschaft.

Die Aufnahme in die Sektion ist nur mit erteilter Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag (im Aufnahmeantrag enthalten) möglich.

Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 12,- € für A- und B-Mitglieder erhoben.
Bei einem Wechsel aus einer anderen DAV-Sektion wird gebeten, das Eintrittsjahr in den DAV und die bisherige Sektion auf dem Antrag zu vermerken sowie eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion beizulegen. Bei einem Sektionswechsel wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Aufnahmeantrag

Dokumente zum Herunterladen:

Bitte bevorzugt den digital unterschriebenen oder gescannten Aufnahmeantrag per E-Mail an  mitgliederreferent@asd-dav.de schicken! Dann ist die Bearbeitungsdauer in der Regel 1-2 Wochen. Per Post dauert es mindestens eine Woche länger.

Familienbeitrag

Wenn folgende Vorrausetzungen erfüllt sind, kann der Familienbeitrag beantragt werden:

  • Alle Familienmitglieder gehören der gleichen Sektion an.
  • Alle Familienmitglieder haben die gleiche Adresse.
  • Der Familienbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang von einem Konto eingezogen.

Die Höhe des Familienbeitrags ergibt sich aus der Summe des A- und B-Beitrags, d.h. der Summe des Beitrags der Eltern. Die zur Familie gehörenden Kinder und Jugendlichen bis zum vollendetetn 18. Lebensjahr sind über den Familienbeitrag beitragsfrei DAV-Mitglieder. Der Familienbeitrag kann sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Eltern beantragt werden.

Alleinerziehenden kann auf Antrag ebenfalls ein Familienbeitrag gewährt werden.
Vorrausetzung hierfür ist, das das alleinerziehende Elternteil einen Vollbeitrag (A-Mitglied) entrichtet.

Autritte

Austritte sind bis spätestens 30. September an unseren Mitgliederreferent zu melden.

Mitgliederreferent

Unser Mitgliederreferent Kai Rücknagel steht euch als Ansprechperson für sämtliche Fragen zur Mitgliedschaft zur Verfügung.
Ihr erreicht ihn unter mitgliederreferent@asd-dav.de