Aktuelle Horstschutzzonen – Sperrungen von Klettergipfeln

Die Nationalparkverwaltung teilt mit, dass ab 01. März 2019 erste Horstplätze relevanter Vogelarten mit einer Horstschutzzone ausgewiesen und somit auch Kletterfelsen gesperrt worden sind. Es handelt sich dabei um von der Nationalparkverwaltung speziell ausgesuchte, potenzielle Plätze im Bereich von Kletterfelsen, bei denen den betroffenen Vogelarten – aufgrund von Erfahrungen – zur Horstplatzsuche etwas „Beruhigung“ gegeben wird. Sollte sich an diesen Plätzen kein Brutnachweis ergeben, werden die Horstschutzzonen zeitnah wieder aufgehoben.

Rathener Gebiet: „Totenkirchl“ (inkl. Kletterzugang)

Brandgebiet: „Forstgrabenwand“ (Kletterzugang Richtung „Tiefe-Grund-Türme“ kann ruhig und zügig begangen werden)

Schrammsteingebiet: „Saurier“ (Kletterzugang Richtung „Müllerstein“ kann ruhig und zügig begangen werden)

Schmilkaer Gebiet: „Wurzelkopf“ (Kletterzugang unterhalb der Wände kann ruhig und zügig begangen werden). Achtung: hier gilt der Brutnachweis bereits gegenwärtig als nahezu gesichert!

Bielatalgebiet: „Schwarze Wand“, „Sommerstein“, „Dürrebieleturm“ (inkl. Kletterzugänge)

Bielatalgebiet: „Bergstation“, „Schöne Nadel“, „Glasergrundscheibe“, „Totenkopf“, „Waldwächter“ (inkl. Kletterzugänge).

Zu gegebener Zeit werden Informationen zu gesperrten Gipfeln unter https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/news/aktuelle-horstschutzzonen/ aktualisiert.