Zeitweise Sperrung der Boofen im Nationalpark

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Die neue Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten (“Boofen”), ist am 20.05.2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis 2025.

Die Nationalparkverwaltung erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt vorliegende Lösung einer temporären Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, soll während der Laufzeit der Regelung bis 2025 gemeinsam ausgewertet werden. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien entwickelt. Außerdem sollen in dieser Projektgruppe mögliche längerfristige Regularien erarbeitet werden, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen dauerhaft auf ein naturverträgliches Maß bringen können.

Nach der neuen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist – z.B. wenn die Vogelbrutsaison witterungsbedingt länger andauert und somit auch nach diesem Zeitraum schutzbedürftig ist. Im Jahr 2022 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden die Lösung des temporären Boof-Verbotes als Kompromiss erarbeitet, um das ausufernde und zeitweise unkontrollierbare Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im letzten Jahr führt zu der gewünschten höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Dadurch kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der neuen, aber auch der bisher geltenden Vorschriften, besser kontrollieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei insbesondere die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach bisherigen Erfahrungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:
Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot im Zeitraum der Brut- und Setzzeit mehr nächtliche Ruhe gewährleistet werden.

DAV Sachsen
BUND
Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

Pressemitteilung, 27.01.2023
 
 

Illegales Freiübernachten

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Die Nationalparkverwaltung konnte die Anzahl der Mitarbeiter der Nationalparkwacht im letzten duetlich aufstocken. Neben einer höheren Präsenz auf der Fläche können sie die Einhaltung der neuen, aber auch der bisher geltenden Vorschriften, besser kontrollieren. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei insbesondere die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Stellen, das nach bisherigen Erfahrungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus. (Foto: Archiv Nationalparkverwaltung)