Jedes Jahr im Frühjahr werden einige Klettergipfel in der Sächsische Schweiz zeitweilig für das Klettern gesperrt. Der Grund: An diesen Gipfeln brüten regelmäßig streng geschützte Vogelarten, wie Uhu, Wanderfalke oder Schwarzstorch.
Je nach Vogelart gibt es für diese Horstschutzzonen unterschiedliche Sperrzeiträume.
Zum einen sind Gipfel dauerhaft temporär gesperrt, also jedes Jahr zur gleichen Zeit. Zum anderen gibt es weitere flexible Sperren, d.h. Verlängerung von Sperrzeiten bei oder Sperrungen an anderen Gipfeln. Diese zusätzlichen Sperrungen sind zeitlich und räumlich begrenzt. Sie werden nur so umfangreich wie nötig ausgewiesen und vor Ort im Gelände markiert.
Die Nationalparkverwaltung (NPV) und die Bergsportverbände (SBB und DAV-Landesverband Sachsen) stimmen sich dazu seit vielen Jahren eng miteinander ab. Im Jahr 2022 haben sie dazu eine gemeinsame Pressemitteilung verfasst. Darin wird folgender Appell an alle Wanderer und Kletterer in der Sächsischen Schweiz gerichtet:
Bitte informiert Euch auf folgenden Webseiten der Nationalparkverwaltung bzw. der Bergsportverbände über die jeweiligen Einschränkungen und haltet Euch an diese Sperrungen, damit unsere einheimischen Felsbrüter ungestört ihre Jungvögel aufziehen können:
- Nationalparkverwaltung: Saisonale Sperrungen
- Nationalparkverwaltung: Aktuelle Sperrungen
- DAV Landesverband Sachsen: Saisonale und aktuelle Sperrungen
- Standard-Kletterführer: Saisonale Sperrungen sind auch im Kletterführer vermerkt
- DAV Landesverband Sachsen: Saisonale und aktuelle Sperrungen (sächsische Klettergebiete außerhalb des Nationalparks Sächsische Schweiz)