Zeitweises Boofenverbot im Nationalpark tritt in Kraft

Seit dem 20. Mai ist nun das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz verboten.
Dieses Verbot gilt bis zum 15. Juni diesen Jahres!
Bis 2025 wird das Verbot dann jedes Jahr vom 1. Februar bis 15. Juni gelten.

Diese Regelung ist mit Vertretern der Nationalparkverwaltung, der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz und den Naturschutzbehörden abgestimmt und dessen Einhaltung wird auch von der Nationalparkwacht verstärkt kontrolliert.

Lest dazu hier die Information der Nationalparkverwaltung.

Über die Hintergründe haben wir bereits berichtet. Lest dazu bitte die Beiträge:

Auch wenn es einige von euch bedauern werden, bitte haltet euch an dieses Verbot! Es dient zum Naturschutz und soll dazu beitragen, dass wir auch zukünftig noch der schönen Tradition des Boofens nachgehen können!